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Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Förderung erhalten?

Neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen bestehen folgende Förderungsvoraussetzungen nach den Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung (§ 21b des Bundespflegegeldgesetzes):

  • Einkommensgrenze 2.500 € netto monatlich (nicht zum Einkommen zählen unter anderem Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen)
  • Einkommensgrenze erhöht sich um 400 € für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen (bzw. um 600 € für jeden behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen)
  • Die Gewährung eines Zuschusse ist unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person.