Was dürfen Betreuungskräfte tun?
Bei angestellten (unselbständigen) Betreuungskräften umfasst die Betreuung laut Hausbetreuungsgesetz Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in der Hilfestellung, insbesondere bei der Haushalts- und Lebensführung, bestehen (soweit diese Tätigkeiten nicht dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz unterliegen), sowie sonstige, aufgrund der Betreuungsbedürftigkeit notwendige Anwesenheiten
Selbständige Betreuungskräfte (lt. Gewerbeordnung 1994) dürfen folgende Tätigkeiten unterstützen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Unterstützung bei der Lebensführung
- Gesellschaft leisten
- praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel (Kofferpacken und Ähnliches) und
- Organisation von Personenbetreuung