Ich beziehe Pflegegeld der Stufe 1 oder 2, kann auch ich eine Person zum Zwecke der Betreuung anstellen?
Das Hausbetreuungsgesetz gelangt auch dann zur Anwendung, wenn die zu betreuende Person Anspruch auf Pflegegeld der Pflegegeldstufen 1 oder 2 gemäß dem Bundespflegegeldgesetz oder gemäß den Pflegegeldgesetzen der Bundesländer oder eine gleichartige Leistung im selben Ausmaß hat und für diese Person wegen einer nachweislichen Demenzerkrankung dennoch ein ständiger Betreuungsbedarf besteht.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist dies möglich.
Eine Förderung ist allerdings erst ab der Pflegegeldstufe 3 vorgesehen.