Wo und wie kann man eine Förderung beantragen?
- Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses sind beim Bundessozialamt einzubringen.
- Auch bei den Entscheidungsträgern im Sinne des § 22 des Bundespflegegeldgesetzes oder bei den Ländern als Sozialhilfeträger können Ansuchen eingebracht werden.
- Das Ansuchen ist entweder eigenhändig, von einem gesetzlichen Vertreter oder von einer/einem Angehörigen zu unterfertigen.
- Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses sind nach Möglichkeit vor Beginn des Betreuungsverhältnisses bzw. in zeitlicher Nähe zur Begründung desselben einzubringen.
- Bei Beschäftigung von selbständig erwerbstätigen Betreuungskräften ist am Antrag durch ihre Unterschrift(en) zu bestätigen, dass sie mit einem Datenabgleich zwischen dem Bundessozialamt und der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft einverstanden sind.