Tätigkeiten, die unsere BetreuerInnen gerne durchführen:
Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Besorgungen rund um den Haushalt
- Reinigungstätigkeiten
- Durchführung von Hausarbeiten
- Durchführung von Botengängen
- Sorgetragung für ein gesundes Raumklima
- Betreuung von Pflanzen und Tieren
- Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln)
Unterstützung bei der Lebensführung
- Gestaltung des Tagesablaufs
- Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
Gesellschafterfunktion
- Gesellschaft leisten
- Genügend Zeit für individuelle Zuneigung
- Geistige und körperliche Motivation
- Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte
Führung des Haushaltsbuches
mit Aufzeichnungen über für die betreute Person getätigte Ausgaben (zwingender Vertragsbestandteil gem. § 160 Abs. 2 Z 2 GewO 1994 idgF.)
Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel – Organisation von Personenbetreuung
Sonstige (nicht oben angeführte) Dienstleistungen, wozu auch einzelne Tätigkeiten wie z.B. die Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme, die Unterstützung bei der Körperpflege, die Unterstützung beim An- und Auskleiden, die Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich der Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und die Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen zählen. Sobald jedoch Umstände vorliegen, die aus medizinischer Sicht für die Durchführung der genannten Tätigkeiten durch Laien einen Anordnung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich machen, handelt es sich bei den angeführten Tätigkeiten um pflegerische, die einer gesonderten Übertragung bedürfen.