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Working Hours

Mon-Sat: 9.30am To 7.00pm

Welche Ausbildung muss die Betreuungsperson haben?

Ab 1. Jänner 2009 müssen die Betreuungskräfte entweder

  • eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen derjenigen eines/r Heimhelfers/in entspricht, nachweisen oder
  • seit mindestens sechs Monaten die Betreuung des Förderwerbers sachgerecht durchgeführt haben oder
  • es muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.

Eine dieser drei Voraussetzungen muss spätestens ab 1. Jänner 2009 erfüllt sein.

Nähere Details erfahren Sie beim Bundessozialamt.